Patente/O/Offenlegungsschrift

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Eine Offenlegungsschrift ist die Erstveröffentlichung einer Patentanmeldung. Sie ist eine Vorstufe zu der geprüften Patentschrift.

Die Offenlegungsschrift beinhaltet die schriftliche Darlegung der Erfindung, wie sie am Anmeldetag beim DPMA eingereicht worden ist. Sie dient der Information der Öffentlichkeit darüber, was in nächster Zeit an fremden Schutzrechten auf sie zukommt und schützt Mitbewerber vor Doppelentwicklungen.

Weitere Infos dazu finden Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt.


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