Patente/N/Nichtigkeitsverfahren

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Das Patentnichtigkeitsverfahren ist ein selbständiges, vom Erteilungs- und Einspruchsverfahren losgelöstes Verfahren zur Beseitigung eines wirksam erteilten deutschen oder mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats.

Nach Ablauf der Neun-Monats-Einspruchsfrist kann jederzeit ein Patentnichtigkeitsverfahren gegen ein deutsches Patent oder den deutschen Teil eines europäischen Patents eingeleitet werden.

Das deutsche Patentstreitsystem ist zweigeteilt: Die Patentverletzung wird vor spezialisierten Landgerichten verhandelt, während der Rechtsbestand in einem eigenen Verfahren vom Bundespatentgericht geprüft wird.


Mehr Informationen zum Thema „Nichtigkeitsvefahren“, der Vorgehensweise bei einer Patentverletzung und allgemein über die Funktion des Bundespatentgerichts (BPatG), finden Sie in dieser Info-Broschüre.


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