Patente/N/Neuheitsschonfrist: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 18:11 Uhr
Als Neuheitsschonfrist bezeichnet man im gewerblichen Rechtsschutz den Zeitraum, in dem eine Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung noch die Anforderung der Neuheit erfüllt, obwohl der jeweilige Schutzgegenstand bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. (Zitat Wikipedia)
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