Patente/N/Neuheitsschädlich: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 18:08 Uhr

Als „neuheitsschädlich“ werden alle Dinge zusammengefasst, die die Grundvoraussetzung „Neuheit“ nicht mehr erreichen lassen.

Folgende Situationen können für Sie und Ihre Erfindung „neuheitsschädlich“ sein:

• Veröffentlichungen in Magazinen, Zeitungen, Zeitschriften, Webseiten

• Messen, Konferenzen, Ausstellungen, Führungen

• Vorlesungen, Reden, Gespräche

• Anträge, Anleitungen

• Inverkehrbringen (Import/Export), Handel, Gebrauch


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