Patente/N/Neuheitsschädlich: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 18:08 Uhr
Als „neuheitsschädlich“ werden alle Dinge zusammengefasst, die die Grundvoraussetzung „Neuheit“ nicht mehr erreichen lassen.
Folgende Situationen können für Sie und Ihre Erfindung „neuheitsschädlich“ sein:
• Veröffentlichungen in Magazinen, Zeitungen, Zeitschriften, Webseiten
• Messen, Konferenzen, Ausstellungen, Führungen
• Vorlesungen, Reden, Gespräche
• Anträge, Anleitungen
• Inverkehrbringen (Import/Export), Handel, Gebrauch
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