Patente/L/Lizenzinteressenerklärung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit der erfolgreichen Patentierung seiner Erfindung hat der Erfinder nicht nur die Möglichkeit bekommen, gegenüber Dritten die Nutzung zu untersagen, sondern kann diese auch entgeltlich verwerten. Beispielsweise durch Lizensierung der Erfindung bzw. des technischen Verfahrens. Mit einer Lizenz überträgt er einem anderen die Verwertung, im Gegenzug erhält er Lizenzgebühren.

Gegenüber dem DPMA gibt der Erfinder dann eine Lizenzinteressenerklärung ab. Die Erklärung wird im Register eingetragen und im Patentblatt veröffentlicht.

Hinweis: Die Interessenerklärung kann auch Gebrauchsmuster abgegeben werden.


Informationen dazu erhalten Sie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt.


Weiterführende Infos