Patente/K/konkludentes

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konkludentes Verhalten ist ein Rechtsbegriff, der sowohl im Patent- als auch im Markenrecht angewandt wird.

Der Begriff bedeutet, dass der Patentinhaber so gehandelt haben müsste, dass man mit Sicherheit darauf schließen könnte, dass er auf all seine Rechte verzichtet. Es bedarf in so einem Fall besonderer Anhaltspunkte dafür, dass der Patentinhaber die bereits erlangten Rechte an seiner Erfindung aufgeben will.

In der Praxis ist konkludentes Verhalten relevant in Streitigkeiten oder Schlichtungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmererfindern.



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