Patente/J/Jahresgebühren

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Zur Aufrechterhaltung des Schutzrechts für ein Patent, wird eine jährliche Gebühr fällig, die mit jedem weiteren Patentjahr steigt. Die Jahresgebühr ist ab dem 3. Patentjahr zu bezahlen (70€) und steigt bis zum 20. Patentjahr auf mind. 1940€ an.

Wichtig: Die Jahresgebühren sind jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der dem Anmeldemonat entspricht (Beispiel: Anmeldetag 15.06.2009, Fälligkeit der 3. Jahresgebühr 30.06.2011).

Wird die Jahresgebühr nicht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit bezahlt, so kann die Gebühr mit dem Verspätungszuschlag in Höhe von 50,00 Euro noch bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Fälligkeit bezahlt werden (im obigen Beispiel endet die Frist am 31.12.2011).

Wird die Jahresgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw. erlischt das Patent. Im Voraus kann eine Jahresgebühr frühestens ein Jahr vor Eintritt der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden. Für Zusatzanmeldungen/Zusatzpatente müssen keine Jahresgebühren gezahlt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Kostenmerkblatt des DPMA.


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