Patente/I/Internationales Patentamt

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Eine Patentanmeldung unterliegt dem Territorialprinzip, d.h. die Patentierung gilt nur in dem Land, in dem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben. Für eine internationale ist eine Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty - PCT) einzureichen.

Die internationale (PCT-)Anmeldung besteht aus mehreren Anmeldungen, nämlich für bis zu 148 Vertragsstaaten. Während dem (langen) Anmeldeprozess muss in jedem Land ein Erteilungsverfahren durchlaufen werden, was zum Schluss dann zu nationalen Schutzrechten führt.

Hinweis: Für die internationale Anmeldung müssen Sie jeweils nationale Gebühren und auch Gebühren für Übersetzungen (und ggf. noch mehr) rechnen. Daher muss eine internationale Anmeldung zuvor gut bedacht werden.



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