Patente/G/Gewerbliche Anwendbarkeit

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 27. Januar 2017, 17:25 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die „gewerbliche Anwendbarkeit“ ist eine der drei Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Patentierung einer Erfindung. Eine Erfindung gilt als gewerbl…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die „gewerbliche Anwendbarkeit“ ist eine der drei Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Patentierung einer Erfindung. Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet (einschließlich der Landwirtschaft) hergestellt oder benutzt werden kann.

Der Begriff "Gewerbe" entspricht der üblichen Definition der Rechtsprechung, er ist also: Eine fortgesetzte, selbständige, erlaubte, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit einschließlich der Urproduktion mit Ausnahme der freien Berufe.


Weiterführende Infos