Patente/G/Geschmacksmuster

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Ein „Geschmacksmuster“ ist die inzwischen veraltete Form des „Designschutz‘“. Das Geschmacksmuster(-gesetz) war von 1867 – 2013 gültig.

Ein Geschmacksmuster – auch definierbar als Schutz für Form- und Farbgestaltung – schützt das Produktdesign der Erfindung. Unter „Form- und Farbgestaltung“ fallen die (äußeren) ästhetischen Gestaltungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder auch nur Teile davon (Design, Farbe, Form, Material, Strukturen).

Das Geschmacksmuster wurde am 01.01.2014 in „eingetragenes Design“ umbenannt.

Informationen zum Geschmacksmuster finden Sie in der Info-Broschüre des DPMA.


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