Patente/G/Gemeinschaftspatent: Unterschied zwischen den Versionen

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Gute Gründe FÜR ein Gemeinschaftspatent:
 
Gute Gründe FÜR ein Gemeinschaftspatent:
  
- wesentlich geringere Kosten für die Patenterteilung (Anmeldungs- und Übersetzungskosten)
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wesentlich geringere Kosten für die Patenterteilung (Anmeldungs- und Übersetzungskosten)
  
- deutliche Verringerung des Aufwands (einheitliches Verfahren)
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deutliche Verringerung des Aufwands (einheitliches Verfahren)
  
- Schaffung eines einheitlichen, zentralen Systems zur Streitbeilegung
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Schaffung eines einheitlichen, zentralen Systems zur Streitbeilegung
  
  

Version vom 27. Januar 2017, 17:20 Uhr

Der Patentschutz in der Europäischen Union erfolgt gegenwärtig über zwei Systeme, von denen keines auf einem gemeinschaftlichen Rechtsinstrument basiert. Es gibt nationale Patentschutzsysteme und das europäische Patentschutzsystem.

Der Gesetzesentwurf für ein Gemeinschaftspatent, der sich bereits seit mehreren Jahren in der Schwebe befindet und noch nicht beschlossen ist, soll Erfinder einen einheitlichen, in der ganzen Europäischen Union gültigen Schutztitel erwerben lassen können.

Die Einführung eines solchen Gemeinschaftspatents würde europaweit die Patentanmeldung vereinheitlichen und im ganzen Anmeldeprozess vereinfachen.

Gute Gründe FÜR ein Gemeinschaftspatent:

• wesentlich geringere Kosten für die Patenterteilung (Anmeldungs- und Übersetzungskosten)

• deutliche Verringerung des Aufwands (einheitliches Verfahren)

• Schaffung eines einheitlichen, zentralen Systems zur Streitbeilegung


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