Patente/G/Geheimhaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 17:18 Uhr

Eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist das Thema der „Neuheit“. Ihre technische Erfindung darf noch nicht Stand-der-Technik sein. Soll heißen: Niemand außer Ihnen hat bisher etwas von dieser Erfindung erfahren. Die „Geheimhaltung“ ist bei einer Patentanmeldung eine Tugend und absolutes Muss. Sollten Sie Dritte (dazu zählen auch Anwälte) in Ihr Projekt involvieren, macht es Sinn eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.


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