Patente/G/Gebrauchsmuster

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Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht, dass ebenfalls auf all das gewährt wird, was auch als Patent angemeldet werden kann. Dadurch müssen die drei Grundvoraussetzungen (technische Erfindung, Neuheit, Abheben vom „Stand-der-Technik“ und wirtschaftliche Verwertbarkeit) erfüllt werden.

„Kleines Patent“: Da das der zeitliche und vor allem finanzielle Aufwand bei einem Gebrauchsmuster geringer ist, wird es oft als „kleines Patent“ bezeichnet. Die Schnelligkeit und die geringeren Kosten für die Anmeldung werden durch den Wegfall etwaiger Überprüfungen begründet. Das Gebrauchsmuster wird bei der Anmeldung nicht auf seine Rechtmäßigkeit überprüft! Ein weiterer Unterschied liegt in der Dauer des Schutzrechts, das gewährt wird: Beim Patent sind es bis zu 20 Jahren – ein Gebrauchsmuster kann maximal 10 Jahre geschützt werden.

Ausführliche Informationen zum Gebrauchsmuster finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.


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