Patente/F/Formvorschrift

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Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird sie aufgrund der Bestimmungen des Patentgesetzes und der Patentverordnung auf Verstöße gegen Formvorschriften (§§ 34, 36 bis 38 PatG) und auf Vorliegen offensichtlicher Patentierungshindernisse (§ 42 PatG) hin überprüft.

Beim Einreichen müssen bspw. folgende Formvorschriften beachtet werden:

1. Der Name des Anmelders muss angegeben sein

2. Der Antrag auf Erteilung des Patents muss die Erfindung kurz und genau bezeichnen

3. Die Anmeldung muss einen oder mehrere Patentansprüche enthalten, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll

4. Der Anmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung beigefügt sein

5. Sollten dem Antrag eine Zeichnung beiliegen, muss erkennbar sein auf welche Patentansprüche oder die Beschreibung sie sich bezieht


Sämtliche Formvorschriften finden Sie im Patentgesetz (PatG).


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