Patente/F/Fälligkeit

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Unter dem (Rechts-)begriff „Fälligkeit“ versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene (sofortige) Leistungspflicht des Schuldners.

Fälligkeiten sind auch bei der Patentanmeldung omnipräsent. So sind bspw. im Laufe des Patentanmeldungsverfahrens mehrere (Gebührenzahlungs-) Fälligkeiten einzuhalten.


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