Patente/F/Fälligkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Fälligkeiten sind auch bei der Patentanmeldung omnipräsent. So sind bspw. im Laufe des Patentanmeldungsverfahrens mehrere (Gebührenzahlungs-) Fälligkeiten einzuhalten. | Fälligkeiten sind auch bei der Patentanmeldung omnipräsent. So sind bspw. im Laufe des Patentanmeldungsverfahrens mehrere (Gebührenzahlungs-) Fälligkeiten einzuhalten. | ||
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Aktuelle Version vom 9. März 2017, 14:17 Uhr
Unter dem (Rechts-)begriff „Fälligkeit“ versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene (sofortige) Leistungspflicht des Schuldners.
Fälligkeiten sind auch bei der Patentanmeldung omnipräsent. So sind bspw. im Laufe des Patentanmeldungsverfahrens mehrere (Gebührenzahlungs-) Fälligkeiten einzuhalten.
Einen Überblick über die wichtigsten Patent-Gebühren erhalten Sie auf der offiziellen Internetseite der DPMA.
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