Patente/E/Europäisches Patent

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Ein Europäisches Patent ist ein Patent, das gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von dem Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird.

Beim Europäischen Patent handelt es sich jedoch nicht um ein Patent, welches in ganz Europa gilt! Die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung eines Patents erfolgen zentral beim Europäischen Patentamt (EPA) – das Patent gilt in den Ländern, die in der Anmeldung benannt wurden und die jeweiligen nationalen Anforderungen erfüllt.

Hinweis: Entscheiden Sie sich für eine Patentanmeldung auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie mit deutlich mehr Kosten rechnen. Auch in den anderen EU-Staaten müssen Gebühren und Übersetzungskosten gezahlt werden. Schnell kann es also sein, dass Sie im mittleren-hohen fünfstelligen Bereich oder auch mehr sind.


Weitere Informationen zur Anmeldung eines Europäischen Patents finden Sie auf epo.org.


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