Patente/E/Erzeugnispatent

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Ein Patent auf ein Erzeugnis wird Erzeugnispatent genannt und ermöglicht es dem Erfinder jedem Dritten zu verbieten, das Erzeugnis herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen, sowie es zu solchen Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Das ihm zugeteilte Schutzrecht erlaubt ihm also ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht(-Monopol).


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