Patente/E/Erfindung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine Erfindung ist eine kreative, schöpferische Leistung, die eine bestehende Problemlösung ermöglicht oder vereinfacht. Das Thema „Erfindung“ wird vor allem bei technischen Problemen häufig genannt, denn diese können als Patent bzw. Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Erfindungen können jedoch nur dann patentiert werden, wenn sie die drei Grundvoraussetzungen (Neuheit, Erfinderische Tätigkeit, Gewerbliche Anwendbarkeit) erfüllt. Schauen Sie sich dazu bitte auch unsere Rubrik „Was kann patentiert werden?“ an.


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