Patente/E/Erfinderbenennung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Erfinderbenennung bedarf der Schriftform. Die Erfinderbenennung darf nicht mit sog. „Erfindernennung“ verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt. | Die Erfinderbenennung bedarf der Schriftform. Die Erfinderbenennung darf nicht mit sog. „Erfindernennung“ verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt. |
Version vom 27. Januar 2017, 16:24 Uhr
Dadurch, dass Patentanmelder und Erfinder nicht identisch sein müssen (Stichwort „Arbeitnehmererfindung“), muss der Anmelder ohne Aufforderung innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag den oder die Erfinder benennen.
Die Erfinderbenennung bedarf der Schriftform. Die Erfinderbenennung darf nicht mit sog. „Erfindernennung“ verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt.
Hinweis: Bei einem Gebrauchsmuster muss der Erfinder nicht benannt werden.
Einen Vordruck zur Erfinderbenennung erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.
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