Patente/E/Einspruch

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Nach erfolgreicher Patenterteilung kann jeder innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents Einspruch einlegen.

Besteht also der Verdacht, dass bereits bestehende Schutzrechte verletzt wurden, hat der Einsprechende die Möglichkeit innerhalb dieses Drei-Quartal-Rahmens Gründe aufzuführen, die gegen eine Patenterteilung sprechen. Im Einspruchsverfahren wird dann –kostenpflichtig- von einem DPMA-Gremium geprüft, ob notwendige Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Patents fehlen.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist die Patenterteilung endgültig rechtskräftig. Das Patent gilt rückwirkend auf den Anmeldetag und genießt dann bis zu 20 Jahre Schutzrecht.

Weitere Informationen zum Thema „(Patent-)Einspruch“ finden Sie auf dieser Seite des DPMA.


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