Patente/D/Diensterfindung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht (Arbeitszeit) gemacht hat. Anders als beim Patent ist der Inhaber des Patents i.d.R. der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist und bleibt der Erfinder, hat aber (wenn nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber abgelehnt) das Recht das Patent anzumelden. Damit der AN nicht leer ausgeht, hat er ein Anrecht auf Vergütung. Die Vergütung für eine Diensterfindung ist komplexer, kann sich aber für einen AN durchaus lohnen!

Bei der Diensterfindung ist zusätzlich zwischen einer „freien Erfindung“ und einem „technischen Verbesserungsvorschlag“ zu unterscheiden.

Wie Sie Ihre Erfindervergütung kalkulieren können sehen Sie hier.


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