Patente/D/Deutsches Patentamt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Deutsches Patentamt ist eine verkürzte Bezeichnung für das Deutsche Patent- und Markenamt. Siehe [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/D/Deutsches_Patent-_und_Markenamt Deutsches Patent- und Markenamt].
+
Deutsches Patentamt ist eine verkürzte Bezeichnung für das Deutsche Patent- und Markenamt.  
 +
 
 +
Siehe [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/D/Deutsches_Patent-_und_Markenamt Deutsches Patent- und Markenamt].

Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 12:55 Uhr

Deutsches Patentamt ist eine verkürzte Bezeichnung für das Deutsche Patent- und Markenamt.

Siehe Deutsches Patent- und Markenamt.