Patente/D/DPMAdirekt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2017, 13:02 Uhr
DPMAdirekt ersetzt die klassische (Papier-)Anmeldeform und lässt Sie Schutzrechts-Anmeldungen online vornehmen. Mit DPMAdirekt können Sie folgende Anmeldungen und Dokumente einreichen:
• Patentanmeldungen (deutsch, europäisch und PCT)
• Gebrauchsmusteranmeldungen
• Markenanmeldungen
• Designanmeldungen
• Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung für die Erteilung eines Patents oder Eintragung eines Gebrauchsmusters
• Nachreichen von Unterlagen zu einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland
• Einsprüche in Patentverfahren
• Beschwerden in Patent- und Markenverfahren
• Nichtigkeitsanträge Designverfahren
• SEPA-Mandatsverwendung
Alle Informationen zu DPMAdirekt finden Sie auf der offiziellen Internetseite.
Weiterführende Infos