Patente/D/DNI

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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DNI ist die Kurzform für "declaration of non-infringement", eine Feststellung der Nichtverletzung eines Rechts.

Im Patentrecht beispielsweise bedeutet dies die Feststellung der Nichtverletzung der von Dritten eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern.