Patente/D/DNI
Version vom 14. August 2017, 10:12 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge)
DNI ist die Kurzform für "declaration of non-infringement", eine Feststellung der Nichtverletzung eines Rechts.
Im Patentrecht beispielsweise bedeutet dies die Feststellung der Nichtverletzung der von Dritten eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern.