Patente/D/DNI: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. August 2017, 10:12 Uhr
DNI ist die Kurzform für "declaration of non-infringement", eine Feststellung der Nichtverletzung eines Rechts.
Im Patentrecht beispielsweise bedeutet dies die Feststellung der Nichtverletzung der von Dritten eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern.