Patente/B/Beschleunigungsantrag

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 9. März 2017, 13:27 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

In dringenden Fällen können Sie als Anmelder einen formlosen Beschleunigungsantrag stellen. Ihre Anmeldung wird dann bevorzugt bearbeitet mit dem Ziel, möglichst schnell zu einer Entscheidung über die Anmeldung zu gelangen. Es ist danach möglich, dass Ihre Erfindung bereits innerhalb von 1-5 Jahren patentiert wird.

Ein Beschleunigungsantrag wird jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt: Begründet ist ein Beschleunigungsantrag i.d.R. dann, wenn andernfalls erhebliche Nachteile für den Antragsteller als wahrscheinlich erscheinen.

Eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung schlägt mit 200€ zu Buche.

Hier erfahren Sie mehr über den Beschleunigungsantrag und können direkt auf das Antragsformular zugreifen.


Weiterführende Infos