Patente/Allgemeine Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine allgemeine Vollmacht bemächtigt einen Vertreter zur Vertretung in allen Patentangelegenheiten des Beteiligten. Eine allgemeine Vollmacht ist jedoch nicht das Gleiche wie die Bestellung eines Vertreters für einen bestimmten Fall.
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2017, 15:41 Uhr

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