Patente/Allgemeine Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Januar 2017, 15:15 Uhr

Eine allgemeine Vollmacht bemächtigt einen Vertreter zur Vertretung in allen Patentangelegenheiten des Beteiligten. Eine allgemeine Vollmacht ist jedoch nicht das Gleiche wie die Bestellung eines Vertreters für einen bestimmten Fall.


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