Patente/Allgemeine Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Anmeldetag'''
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== Allgemeine Vollmacht ==
  
Als „Anmeldetag“ wird der Tag bezeichnet, an dem der Antrag auf Erteilung eines Patents (also das Anmeldeformular für Ihr Patent) beim Deutschen Marken- und Patentamt eingegangen ist.
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Eine allgemeine Vollmacht bemächtigt einen Vertreter zur Vertretung in allen Patentangelegenheiten des Beteiligten. Eine allgemeine Vollmacht ist jedoch nicht das Gleiche wie die Bestellung eines Vertreters für einen bestimmten Fall.  
  
Dieser Zeitpunkt ist sehr wichtig. Merken Sie ihn sich sehr gut, denn der Anmeldetag ist Ausgangspunkt für viele andere Entscheidungen (z.B. bei der Berechnung von [Jahres-]Gebühren).
 
  
 
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'''Weiterführende Infos'''
=== Weiterführende Infos ===
 
  
 
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Version vom 26. Januar 2017, 14:45 Uhr

Allgemeine Vollmacht

Eine allgemeine Vollmacht bemächtigt einen Vertreter zur Vertretung in allen Patentangelegenheiten des Beteiligten. Eine allgemeine Vollmacht ist jedoch nicht das Gleiche wie die Bestellung eines Vertreters für einen bestimmten Fall.


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