Patente/A/Arbeitnehmererfindungsgesetz

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Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (abgekürzt „ArbnErfG“) regelt die arbeitsrechtliche Behandlung von Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen, die auf der Arbeit bzw. im Dienst erfunden worden sind. Das Gesetz fungiert als Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Durch das Gesetz sollen die gegenläufigen Interessen des Arbeitgebers (wirtschaftliche Verwertung) und des Arbeitnehmers (angemessene Vergütung) ausgeglichen werden.

Das vollständige Arbeitnehmererfindungsgesetz finden Sie hier.


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