Patente/A/Anmeldetag: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. März 2017, 13:08 Uhr

Als „Anmeldetag“ wird der Tag bezeichnet, an dem der Antrag auf Erteilung eines Patents (also das Anmeldeformular für Ihr Patent) beim Deutschen Marken- und Patentamt eingegangen ist. Dieser Zeitpunkt ist sehr wichtig. Merken Sie ihn sich sehr gut, denn der Anmeldetag ist Ausgangspunkt für viele andere Entscheidungen (z.B. bei der Berechnung von [Jahres-]Gebühren).


Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeformular

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