Patente/A/Anmeldetag: Unterschied zwischen den Versionen
Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als „Anmeldetag“ wird der Tag bezeichnet, an dem der Antrag auf Erteilung eines Patents (also das Anmeldeformular für Ihr Patent) beim Deutschen Marken- u…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 26. Januar 2017, 16:26 Uhr
Als „Anmeldetag“ wird der Tag bezeichnet, an dem der Antrag auf Erteilung eines Patents (also das Anmeldeformular für Ihr Patent) beim Deutschen Marken- und Patentamt eingegangen ist. Dieser Zeitpunkt ist sehr wichtig. Merken Sie ihn sich sehr gut, denn der Anmeldetag ist Ausgangspunkt für viele andere Entscheidungen (z.B. bei der Berechnung von [Jahres-]Gebühren).
Weiterführende Infos