Patente/A/Amtsgebuehren
Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens 400€ an Amtsgebühren rechnen.
Alle Informationen zur Gebühren des DPMA finden Sie auf der Webseite des DPMA.
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