Patente/A/Amtsgebuehren
Version vom 9. März 2017, 12:55 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge)
Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens 400€ an Amtsgebühren rechnen.
Alle Informationen zur Patentanmeldung finden Sie auf der offiziellen Internetseite der DPMA.
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