Patente/A/Amtsgebuehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens '''400€''' an Amtsgebühren rechnen.
 
Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens '''400€''' an Amtsgebühren rechnen.
  
Alle Informationen zur Gebühren des DPMA finden Sie auf der [https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9510.pdf DPMA Gebühren].
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Alle Informationen zur Gebühren des DPMA finden Sie auf der [https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9510.pdf Webseite des DPMA].
  
  

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 16:20 Uhr

Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens 400€ an Amtsgebühren rechnen.

Alle Informationen zur Gebühren des DPMA finden Sie auf der Webseite des DPMA.


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