Patente/A/Amtsgebuehren: Unterschied zwischen den Versionen
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Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens '''400€''' an Amtsgebühren rechnen. | Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens '''400€''' an Amtsgebühren rechnen. | ||
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Version vom 20. November 2017, 16:19 Uhr
Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens 400€ an Amtsgebühren rechnen.
Alle Informationen zur Gebühren des DPMA finden Sie auf der [1].
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