Patente/A/Amtsgebuehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens '''400€''' an Amtsgebühren rechnen.
 
Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens '''400€''' an Amtsgebühren rechnen.
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Alle Informationen zur Patentanmeldung finden Sie auf der [https://www.dpma.de/patent/anmeldung/ offiziellen Internetseite der DPMA].
  
  

Version vom 9. März 2017, 12:55 Uhr

Für eine Patentanmeldung erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren. Diese „Amtsgebühren“ oder auch „Amtskosten“ beinhalten die Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr (optional!) und die Prüfungsantragsgebühr. Diese Kosten kann man nicht beeinflussen, Sie müssen also mit mindestens 400€ an Amtsgebühren rechnen.

Alle Informationen zur Patentanmeldung finden Sie auf der offiziellen Internetseite der DPMA.


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