Patente/A/Allgemeine Vollmacht
Version vom 26. Januar 2017, 16:23 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge)
Eine allgemeine Vollmacht bemächtigt einen Vertreter zur Vertretung in allen Patentangelegenheiten des Beteiligten. Eine allgemeine Vollmacht ist jedoch nicht das Gleiche wie die Bestellung eines Vertreters für einen bestimmten Fall.
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