Marken/W/Werktitelschutz

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Werktitel sind Titel eines kreativen Produktes (z.B. Lied, Buch, Zeitschrift). Diese lassen sich nicht durch das Markenrecht schützen, wenn sie zu beschreibend sind.

Der Werktitelschutz hingegen schützt auch „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Man muss den Werktitelschutz allerdings vom Urheberrecht trennen, da er ausschließlich den Titel schützt.

Voraussetzungen für den Schutz eines Titels durch den Werktitelschutz ist Unterscheidungskraft (abhängig von der Branche). Der Schutz entsteht bei Benutzungsaufnahme im geschäftlichen Verkehr. Ein Registrierungsverfahren ist nicht nötig.

Bei bestehendem Werktitelschutz ist es anderen untersagt diesen Titel zu benutzen, wenn er zu einer Verwechslung beider Werke führen könnte (z.B. gleiche Produktgruppe oder gleicher Titel).


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