Marken/U/Unterscheidungskraft: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Februar 2017, 16:45 Uhr

Die "Unterscheidungskraft" bezeichnet die Fähigkeit einer Marke, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Somit wird eine betriebliche Zuordnung dieser zum jeweiligen Unternehmen möglich.

Die Existenz von Unterscheidungskraft einer Marke ist eine unabdingbare Voraussetzung. Die Unterscheidungskraft ist ein absolutes Schutzhindernis.


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