Marken/U/Unternehmenskennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Unternehmenskennzeichen sind nach [https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG] Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 17. Februar 2017, 16:38 Uhr

Unternehmenskennzeichen sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden.

Wenn diese Zeichen unterscheidungskräftig sind, besteht der Schutz ab ihrer Benutzung. Andernfalls kann die Marke auch durch Benutzung, kraft Verkehrsgeltung, Schutz erlangen.


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