Marken/U/UMV

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Die Kurzform UVM ist eine gekürzte Abkürzung von dem Begriff Unionsmarkenverordnung (UMV).

Die UMV regelt die Vorschriften und Voraussetzungen für Europäische Markeneintragungen.

Formell wird die UMV "Verordnung (EU) 2015/2424" genannt, mit großen letzten Änderungen seit dem 1. Oktober 2017.

Vor allem im Bereich von neuen Markenformen (z. B. Hörmarken für Musiksequenzen oder Geräusche, Duftmarken, Positionsmarken und Bewegungsmarken, auch Marken für Hologramme und Videoszenen) wurden viele neue Trends aufgenommen.

Außerdem kamen wichtige Änderungen für Unionsgewährleistungsmarken und auch in Bezug auf die grafische Wiedergabe bei der Einreichung einer Markenanmeldung.