Marken/T/TRIPS-Abkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Februar 2017, 15:39 Uhr

Das TRIPS-Abkommen (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights) ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte. Übersetzt heißt es Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums.

TRIPS soll einen Mindeststandard schaffen, der Betriebsgeheimnisse und die Rechte von Urhebern, Erfindern und Patentinhabern schützt. Das Abkommen soll sicherstellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden.


Das Regelungen des TRIPS-Abkommens finden Sie hier


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