Marken/S/Schutzdauer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Im Markenrecht bezeichnet die Schutzdauer den Zeitraum, in dem eine eingetragene Marke nach [https://dejure.org/gesetze/MarkenG/47.html § 47 MarkenG] geschützt ist. Diese Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und läuft nach zehn Jahren ab. Man kann sie jedoch beliebig oft um zehn Jahre verlängern. | + | Im Markenrecht bezeichnet die Schutzdauer den Zeitraum, in dem eine eingetragene Marke nach [https://dejure.org/gesetze/MarkenG/47.html § 47 MarkenG] geschützt ist. Diese Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und läuft nach zehn Jahren ab. Man kann sie jedoch beliebig oft um zehn weitere Jahre nach der letzten Fristverstreichung verlängern. Dadurch ist es möglich eine Marke quasi "für immer" zu schützen! |
Version vom 17. Februar 2017, 14:36 Uhr
Im Markenrecht bezeichnet die Schutzdauer den Zeitraum, in dem eine eingetragene Marke nach § 47 MarkenG geschützt ist. Diese Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und läuft nach zehn Jahren ab. Man kann sie jedoch beliebig oft um zehn weitere Jahre nach der letzten Fristverstreichung verlängern. Dadurch ist es möglich eine Marke quasi "für immer" zu schützen!
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