Marken/S/Schutzdauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Markenrecht bezeichnet die Schutzdauer den Zeitraum, in dem eine eingetragene Marke nach § 47 MarkenG geschützt ist. Diese Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und läuft nach zehn Jahren ab. Man kann sie jedoch beliebig oft um zehn Jahre verlängern.
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Im Markenrecht bezeichnet die Schutzdauer den Zeitraum, in dem eine eingetragene Marke nach [https://dejure.org/gesetze/MarkenG/47.html § 47 MarkenG] geschützt ist. Diese Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und läuft nach zehn Jahren ab. Man kann sie jedoch beliebig oft um zehn Jahre verlängern.
  
  

Version vom 17. Februar 2017, 14:26 Uhr

Im Markenrecht bezeichnet die Schutzdauer den Zeitraum, in dem eine eingetragene Marke nach § 47 MarkenG geschützt ist. Diese Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und läuft nach zehn Jahren ab. Man kann sie jedoch beliebig oft um zehn Jahre verlängern.


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