Marken/R/Restitutio in integrum

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Restitutio in integrum bedeutet wörtlich: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (lat.)

Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.

Die Restitio in integrum unterliegt zwei Bedingungen:

1. Die sich darauf berufende Partei muss mit gebotener Sorgfalt gehandelt haben und

2. die unmittelbare Folge der Handlungsfähigkeit dieser Partei war der Verlust eines Rechts oder eines Rechtsmittels.