Marken/R/Restitutio in integrum

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Restitutio in integrum bedeutet wörtlich: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (lat.)

Restitutio in integrum ist im juristischen Sinn ein Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.

Die Restitio in integrum unterliegt zwei Bedingungen:

1. Die sich darauf berufende Partei muss mit gebotener Sorgfalt gehandelt haben und 2. die unmittelbare Folge der Handlungsfähigkeit dieser Partei war der Verlust eines Rechts oder eines Rechtsmittels.