Marken/P/Positionsmarken

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Auch durch die Anbringung eines Zeichens an einer bestimmten Stelle, kann dieses als Marke angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Positionsmarke in gleicher Größe an stets derselben Stelle angebracht werden muss.

Diese muss auf der Anmeldung eindeutig ersichtlich sein. Die Marke selbst kann Wort- oder Bildmarke oder ähnliches sein. Die zur Anmeldung natürlich geforderte Unterscheidungskraft kann nicht durch die Platzierung der Positionsmarke erlangt werden.

Verwendung findet die Positionsmarke vor allem in den Bereichen der Textil- und Modebranche, in Form von Fähnchen, farbigen Streifen oder ähnlichen Labeln eingesetzt. Allerdings kann hier schnell die Unterscheidungskraft widerlegt werden.



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