Marken/N/Notorisch bekannte Marke

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Notorisch bekannte Marken sind Marken, die in einem (nach Ansicht der Behörde) anderen Verbandsland bestehen. Ihre Existenz wurde in der Pariser Verbandsübereinkunft festgelegt.

In dieser wird auch die Eintragung einer Marke verboten, wenn sie zu große Ähnlichkeit mit einer bereits in dem Land notorisch bekannten Marke hat. Dieser Schutz bezieht sich laut der Pariser Verbandsübereinkunft lediglich auf Waren. Das Markengesetz erweitert diesen Schutz jedoch auch auf Dienstleistungen.


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